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Absicherung für Veranstalter von Kulturveranstaltungen

Der Bund hat Hilfen für die Kultur beschlossen. Der Fonds soll Veranstalter von Kulturveranstaltungen absichern, wenn diese aufgrund der Pandemie ausfallen oder mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden. Das Kabinett Brandenburgs hat der dafür nötige Verwaltungsvereinbarung zugestimmt und unterstützt die Umsetzung des Programmes. Zwei Bausteine, auf die der Sonderfonds dabei setzt, sind die Wirtschaftshilfen für kleinere Veranstaltungen, und die Ausfallabsicherungen für größere Kulturveranstaltungen. Wirtschaftshilfen können für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 01. Juli 2021 und Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 01. August 2021 im Anspruch genommen werden. Die Ausfallabsicherung gilt für Veranstaltungen, die für den Zeitraum ab dem 01. September 2021 geplant sind.
Das Geld wird vom Bund bereitgestellt, nach Bedarf verteilt und von den Ländern bewilligt. Zur Antragsstellung und -bearbeitung wird eine IT-Plattform zur Verfügung gestellt und betreut.