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Gleicher Rentenwert in Ost und West

Jahrelang haben wir dafür gekämpft. Viel zu spät, aber endlich ist es so weit: Die Rentenangleichung zwischen Ost und West ist zum ersten Mal Realität.

Aber heißt das nun, dass das Alterseinkommen in Ost und West vollständig gleich ist?
Zuerst muss festgehalten werden, dass die Überleitung der DDR-Renten in West-Renten ein Mammutprojekt war und dementsprechend lange, teilweise zu lange gedauert hat. Diese Angleichung ist daher ein Erfolg für die Deutsche Einheit, auch wenn sie 33 Jahre zu spät kommt. Es bedarf einer guten Rente, die einen würdigen Lebensabend sichert.

Das allein reicht jedoch nicht aus. Nur gute Löhne führen auch zu einer guten Rente! Daher ist die Alterssicherung in Ost und West trotzdem nicht gleich. Die gesetzliche Rente im Westen trägt nur zu 68 % zur Alterssicherung bei, während dieser Wert im Osten bei 94 % liegt (Alterssicherungsbericht der Bundesregierung von 2020). Das bedeutet, dass Ostdeutsche faktisch nur auf die gesetzliche Rente angewiesen sind.

Dieser Umstand muss weiterhin berücksichtigt werden, wenn über Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut gesprochen wird.