
In Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
Heute vor 76 Jahren, am 27. Januar 1945, wurde das Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau durch die Rote Armee befreit. In Folge der Initiative durch den Zentralrat der Juden in Deutschland wurde im Jahr 1996, vor 25 Jahren dieser Tag vom Bundespräsidenten Roman Herzog zum offiziellen Datum des „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ ernannt. Den SPD-Landtagsabgeordneten Ludwig Scheetz, sowie eine fraktionsübergreifende Kooperation aus der SPD, CDU, Grünen, Linke und den Freien Wählern beschäftigt dieser Gedenktag intensiv. Deshalb hat man sich auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag verständigt, welcher den Landtag zu seiner Verantwortung bekennen lässt, auch 76 Jahre nach Befreiung der Konzentrationslager seine freiheitlich-demokratische Grundordnung mit den Mitteln des Rechtsstaats und der wehrhaften Demokratie zu schützen. Der Antrag ist auch als Mahnung zu verstehen, denn: „Unter den schwärzesten Teil unserer Geschichte lässt sich kein Schlussstrich ziehen. Das Erinnern und das Gedenken darf nicht als Last verunglimpft oder als vermeintliche deutsche Schande denunziert werden.“.
Somit gedenken wir nicht nur, aber insbesondere heute aller, die der Terrorherrschaft des Nationalsozialistischen Regimes zum Opfer gefallen sind.