
Land unterstützt Lindenberg und Neu Zittau bei Schulausbau
Das Land Brandenburg stellt insgesamt 70 Millionen Euro für den Ausbau von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Damit können Neubauten, Umbauten und Ergänzungsbauten bezuschusst werden.
Der Landkreis Oder-Spree erhält insgesamt mehr als 6 Millionen Euro für den Schulausbau.
Das sind gute Nachrichten für die Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern in Oder-Spree. Ich bin dankbar, dass wir durch die Fortführung des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP-Bildung) im Bereich Schulbau insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung haben und nun zum Wohle der Schülerinnen und Schüler investieren können.
Davon profitiert zum Beispiel die Grundschule an der Spree in Neu Zittau mit 1.043.443 Euro. Damit kann dort der Schulhof neugestaltet werden. Die Rolf-Zuckowski-Grundschule in Lindenberg kann sich sogar über 1.142.325 Euro freuen. Dort wird das Geld für die energetische und brandschutztechnische Sanierung eingesetzt. Ob in Lindenberg oder in Neu Zittau – die Schaffung von attraktiven und modernen Schulen ist für alle unerlässlich, denn Schule ist mehr als nur ein Lernort. Sie ist auch ein Lebens- und Sozialraum und ausschlaggebend für die Entwicklung unserer Kinder.
Gefördert werden können Neubau-Maßnahmen, der Ausbau, der Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung, sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen. Förderfähig sind zudem Horte an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen.
Förderfähig sind auch Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.
Durch die Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu erbringen. Bei gemäß der Förderrichtlinie als finanzschwach geltenden Kommunen beträgt der Eigenanteil zehn Prozent.