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Verfassungsgericht stärkt freie Entscheidung der Abgeordneten

Heute hat das Verfassungsgericht Brandenburg eine wichtige Entscheidung getroffen, die das freie Mandat und die freie Entscheidung der Abgeordneten stärkt. Die Klage der AfD-Landtagsfraktion wegen der Nicht-Wahl ihrer Vorschläge für die parlamentarische Kontrollkommission wurde behandelt und ich möchte meine Gedanken dazu teilen.

Die parlamentarische Kontrollkommission ist kein gewöhnlicher Landtagsausschuss; sie verfügt über sicherheitsrelevante Kontrollrechte. In diesem Gremium müssen meiner Ansicht nach sehr hohe Standards bei der Auswahl der Mitglieder gelten. Niemand sollte gezwungen werden, gegen sein Gewissen Personen in das Gremium zu wählen, wenn es Zweifel an ihrer demokratischen Verortung gibt.

Für mich ist klar: Den Totengräbern der Demokratie müssen wir nicht noch die Schaufel in die Hand drücken. Das Verfassungsgericht hat heute die Bedeutung der freien Entscheidung der Abgeordneten betont und das ist ein wichtiger Schritt für unsere Demokratie. Lasst uns weiterhin für die Stärkung unserer demokratischen Prinzipien eintreten und sicherstellen, dass unsere Institutionen transparent, fair und demokratisch arbeiten.